Produktbeschreibung
Der Begriff „Volkskirche“ hat sich seit dem 19. Jahrhundert zu einem Schlagwort für unzählige Kontroversen in der evangelischen Kirche entwickelt. Im 20. Jahrhundert wurde den großen Kirchen in Deutschland der Status von „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ zuerkannt, eine vertragliche Basis dafür, dass die Kirchen Einfluss auf fast alle gesellschaftlichen Bereiche genommen haben. Aber in Zeiten abnehmender Kirchenmitgliedschaft gerät das spezifisch deutsche Arrangement zwischen Staat und Kirche zunehmend unter Rechtfertigungsdruck, so dass die Zukunft des Volkskirchenkonzepts offen ist.
Eine Tagung der Kommission für kirchliche Zeitgeschichte der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Ursprungsideen dieses Konzepts, die gesellschaftliche Rolle der Volkskirche als kirchlich verfasste Deutungs- und Handlungsinstanz sowie die Legitimation eines plausiblen Modells von Kirche im Volk als „Wohlfahrtsträger und Wertelieferantin“ untersucht.
In der vorliegenden Tagungsdokumentation geht es nicht nur um das (deskriptiv verstandene) Modellhafte des Volkskirchenbegriffs, sondern vor allem um die Frage, ob nach der Geschichte der Volkskirche im 20. Jahrhundert das Konzept der Volkskirche noch eine Zukunft haben könne – und falls ja, dann wie?
Diesen Artikel haben wir am 08.12.2022 in unseren Katalog aufgenommen.